Finanzierung einer Tagespflege:
Wichtig zu wissen ist, dass jedem pflegebedürftigen Menschen ab Pflegegrad II, ein nur für die Tagespflege unabhängiges Budget von der Pflegekasse zur Verfügung steht, sodass ihr Pflegegeld nicht von der Tagespflege berührt wird. Die Finanzierung richtet sich nach der Höhe des Pflegegrades. Die Höhe des Budgets entnehmen Sie der unten aufgeführten Tabelle oder rufen Sie uns an, wir klären Sie auf und entwerfen auf Sie einen maßgeschneiderten Kostenvoranschlag.

Preisübersicht

Dies sind unsere Preise im Jahr 2025 pro Belegungstag:

Preis ab 01.01.2025

Pflegesatz

 Pflegegrad 2

 Pflegegrad 3

 Pflegegrad 4

 Pflegegrad 5

(finanziert direkt durch die Pflegekasse)

70,37 Euro (Monatssatz max. bis 721 Euro)

73,89 Euro (Monatssatz max. bis 1.357 Euro)

77,41 Euro (Monatssatz max. bis 1.685 Euro)

80,93 Euro (Monatssatz max. bis 2.085 Euro)

Ausbildungsumlage

(finanziert direkt durch die Pflegekasse)

4,96 Euro

Hol- und Bringdienst

Fahrt bis 5 km

Fahrt von 5 km bis 10 km

Fahrt von 10 km bis 15 km

Fahrt von 15 km bis 20 km

Rollstuhlfahrt Zuschlag

(finanziert direkt durch die Pflegekasse)

13,00 Euro

16,00 Euro

20,00 Euro

25,00 Euro

5 Euro zusätzlich pro Fahrt

Unterkunft

(Eigenanteil)

11,60 Euro

Verpflegung

(Eigenanteil)

8,93 Euro

Abwesenheitspauschale* 75% Entgelt PG 2 (Eigenanteil)

*wird fällig, wenn die Absage eines vereinbarten Besuchs nicht mind. 24 Std. vorher erfolgt.

52,78 Euro

 

Zusätzliche Betreuungsangebote gemäß § 43b SGB XI

(finanziert direkt durch die Pflegekasse)

11,01 Euro

Investitionskosten

(Förderung durch die Kommune)

17,88 Euro

Die Pflegeversicherung übernimmt Leistungen für die pflegebedingten Kosten der Tagespflege gemäß § 41 SGB XI. Dies umfasst den Pflegesatz, die Umlagen zur Altenpflegeausbildung und zur Ausbildung nach dem Pflegeberufegesetz sowie ggf. die Kosten für den Hol- und Bringdienst bis zum jeweiligen monatlichen Höchstbetrag je Pflegegrad.

Die Pflegekassen finanzieren aus einem gesonderten Budget zusätzliches Personal für Betreuungsangebote gemäß § 43b SGB XI. Hierfür fallen keine gesonderten Kosten für den Gast an.

Die Investitionskosten werden in Nordrhein-Westfalen durch eine Förderung durch die Kommunen übernommen, sofern die Einrichtung die Qualitätsvorgaben erfüllt. Unsere Einrichtung erhält die Förderung, sodass für unsere Gäste keine Investitionskosten berechnet werden.

Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung sind vom Gast selbst zu zahlen. Die anfallenden Kosten bei Abwesenheit sind vom Gast selbst zu zahlen. Leistungen der Pflegeversicherung für den Entlastungsbetrag gemäß § 45b SGB XI können zur Refinanzierung genutzt werden.

Ihnen stehen ab Pflegegrad II monatliche Entlastungsleistungen nach §45b SGB XI in Höhe von 125,- Euro zur Verfügung. Diese können auf die für Sie anfallenden Eigenanteile verrechnet werden.

Kontakt

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